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Dokumentation
Zeugnisse und
Dokumentation
Zum Filter gehören Zeugnisse und Dokumentation: Materialzeugnis, Auslegungsnachweis, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung. Was Sie brauchen, muss vor der Fertigung feststehen – manche Nachweise lassen sich hinterher nicht mehr beschaffen.
Im Formular vorgedruckt
APZ 3.1 und TÜV-Abnahme
Zeugnissprache
Deutsch und Englisch
Auslegung
DGRL 2014/68/EU · AD 2000
Kennzeichnung
CE mit Konformitätserklärung
Warum die Zeugnisse in die Anfrage gehören
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bescheinigt, dass ein bestimmtes Bauteil aus einer bestimmten Schmelze stammt und deren Werte einhält. Das setzt voraus, dass das Material von Anfang an mit seiner Charge verfolgt wird – vom Wareneingang über den Zuschnitt bis in die Schweißnaht. Wird das Zeugnis erst nach der Fertigung verlangt, ist die Zuordnung nicht mehr herstellbar.
Ähnlich verhält es sich mit einer TÜV-Abnahme: Sie wird am offenen, noch prüfbaren Gerät durchgeführt und muss terminlich in die Fertigung eingeplant werden. Deshalb fragt unser Anforderungsformular die Zeugnisse gleich mit ab. Nennen Sie uns Ihre Anforderungen mit der Anfrage – nicht erst mit der Bestellung, und schon gar nicht mit der Abnahme.
- Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204
- TÜV-Abnahme nach Terminabsprache
- Auslegung und Fertigung nach DGRL 2014/68/EU und AD 2000
- CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung
- Zeugnisse zweisprachig Deutsch und Englisch
- Datenblatt, Freigabezeichnung und Betriebsanleitung
Nachweise und Unterlagen
Was mitgeliefert wird, legen wir mit der Anfrage fest.
Abnahmeprüfzeugnis 3.1
das Materialzeugnis
Nach DIN EN 10204 bescheinigt es die Werte der verwendeten Schmelze für die drucktragenden und mediumberührten Bauteile – Gehäuse, Deckel, Flansche. Im Anforderungsformular ist es als „Materialprüfung APZ 10204-3.1 B“ vorgedruckt. Möglich auch als Materialzeugnis nur für die mediumberührten metallischen Bauteile, zweisprachig Deutsch und Englisch.
TÜV-Abnahme
Prüfung durch eine unabhängige Stelle
Das zweite vorgedruckte Zeugnis im Anforderungsformular. Die Abnahme findet am Gerät statt, solange es prüfbar ist, und braucht deshalb einen Termin in der Fertigungsplanung. Sagen Sie uns früh, ob eine Abnahme gefordert ist – und ob Sie oder wir die Stelle beauftragen.
Auslegung nach DGRL und AD 2000
mit CE und Konformitätserklärung
Druckführende Filter werden nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ausgelegt, die Berechnung folgt dem Regelwerk AD 2000. Der Vermerk „Auslegung und Fertigung nach DGRL AD 2000“ gehört bei druckführenden Filtern zum Standard. Fällt das Gerät in den Anwendungsbereich der Richtlinie, liefern wir CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung mit.
Datenblatt und Betriebsanleitung
die Unterlagen zum Gerät
Datenblatt, Freigabezeichnung sowie Betriebs- und Wartungsanleitung gehören zum Lieferumfang. Auf Wunsch liefern wir sie als geschlossenes Paket, vollständig in englischer Sprache. Für den Betrieb ist die Wartungsanleitung der wichtigste Teil: Sie beschreibt Siebwechsel, Dichtungswechsel und Anzugsmomente.
Prüfungen und Protokolle
was gemessen und festgehalten wird
Druckprobe mit Protokoll bei druckführenden Baugruppen, Dichtheitsprüfung an Armaturen nach EN 12266-1, Schichtdicken-Messprotokoll bei beschichteten Gehäusen. Bei zugekauften Messgeräten kommen deren eigene Nachweise dazu – Werkszeugnis 2.2, Kalibrierwerte und, wo vorhanden, Zulassungen wie SIL oder DNV für Offshore.
Technische Daten
Der Umfang wird je Auftrag festgelegt. Die folgenden Nachweise sind möglich.
| Nachweis oder Unterlage | Norm oder Umfang | Hinweis |
|---|---|---|
| Zeugnisse | ||
| Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | DIN EN 10204 | drucktragende und mediumberührte Teile |
| Werkszeugnis 2.2 | DIN EN 10204 | an zugekauften Messgeräten |
| TÜV-Abnahme | unabhängige Stelle | Termin in der Fertigungsplanung |
| Zeugnissprache | Deutsch und Englisch | auch zweisprachig |
| Vorlieferantenzeugnis | mit Schmelzanalyse | bei mediumberührten Bauteilen |
| Weitere Zeugnisse | Feld „Sonstige“ im Formular | nach Ihrer Vorgabe |
| Regelwerk und Kennzeichnung | ||
| Druckgeräterichtlinie | 2014/68/EU | Auslegung druckführender Geräte |
| Regelwerk der Berechnung | AD 2000 | bei druckführenden Gehäusen |
| CE-Kennzeichnung | mit Konformitätserklärung | im Anwendungsbereich der Richtlinie |
| Flanschanschlüsse | EN 1092-1 | Maße und Dichtleiste |
| Baulängen | EN 558-1 | Einbaumaß der Gehäuse |
| Prüfungen mit Protokoll | ||
| Druckprobe | am fertigen Gerät | Prüfdruck nach Absprache |
| Dichtheitsprüfung | EN 12266-1 | an Armaturen, Leckrate D |
| Schichtdickenmessung | der Beschichtung | Messprotokoll auf Wunsch |
| Zulassungen an Zukaufteilen | ||
| SIL | an Messgeräten | Eigenschaft des Geräts, nicht des Filters |
| DNV | Offshore | an Messgeräten |
| 3A und FDA | sterile Messtechnik | Lebensmittel- und Pharmabereich |
| TA-Luft | VDI 2440 | bei Armaturen möglich |
| Unterlagen | ||
| Datenblatt | zum gelieferten Gerät | mit Auslegungsdaten |
| Zeichnung zur Freigabe | vor Produktionsbeginn | von Ihnen zu bestätigen |
| Betriebs- und Wartungsanleitung | im Lieferumfang | auch auf Englisch |
| Stückliste | auf Wunsch | für die Ersatzteilhaltung |
Ein 3.1 lässt sich nicht nachträglich ausstellen
Das ist der häufigste und teuerste Irrtum bei Zeugnissen: Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist keine Bescheinigung, die man am Ende ausdruckt. Es verknüpft ein konkretes Bauteil mit der Schmelze, aus der sein Material stammt – und diese Kette entsteht nur, wenn sie vom Wareneingang an geführt wird. Ist das Gehäuse geschweißt und beschichtet, ohne dass die Chargen mitgeschrieben wurden, bleibt nur der Neubau. Dasselbe gilt für die TÜV-Abnahme, die am prüfbaren Gerät stattfinden muss. Nennen Sie geforderte Zeugnisse deshalb im Anforderungsformular – dort sind die beiden häufigsten schon vorgedruckt, für alles Weitere gibt es das Feld „Sonstige“.
Häufige Fragen
Ja, und die Freigabezeichnung ist selbst Teil der Dokumentation. Vor Produktionsbeginn erhalten Sie den Konstruktionsentwurf zur Freigabe; erst wenn Sie ihn bestätigt haben, geht der Auftrag in die Fertigung. Die freigegebene Zeichnung geht mit den Unterlagen an Sie zurück.
Gern. Spezifikationen, Prüfpläne oder die Dokumentationsvorschrift Ihres Werks sind die beste Grundlage. Unsere Konstrukteure übernehmen Ihre Vorgaben und passen sie an, wo es die Fertigung oder das Regelwerk erfordert – Abweichungen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Ein Werkszeugnis 2.2 bestätigt Werte aus der laufenden Fertigungskontrolle des Herstellers, ohne Bezug auf Ihr konkretes Stück. Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist einem bestimmten Bauteil und dessen Schmelze zugeordnet und von einer vom Fertigungsbereich unabhängigen Stelle des Herstellers bestätigt. Wo Chargenverfolgung gefordert ist, brauchen Sie 3.1.
Deutsch und Englisch sind möglich, auch zweisprachig auf einem Dokument. Ein vollständiges Dokumentationspaket in englischer Sprache ist ebenfalls möglich. Andere Sprachen bitte mit der Anfrage nennen.
AD 2000 ist das deutsche Regelwerk für die Berechnung von Druckbehältern – Wandstärken, Ausschnittverstärkungen, Flanschverbindungen. Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU legt die Anforderungen fest, AD 2000 zeigt einen anerkannten Weg, sie zu erfüllen. Beide Angaben stehen an unseren druckführenden Filtern.
Für Geräte, die in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie fallen, ja – mit Konformitätserklärung. Ob Ihr Filter darunterfällt, ergibt die Einordnung nach Druck, Volumen und Medium. Das klären wir bei der Auslegung und halten es in der Zeichnung fest.
Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1 in der Regel nicht: Es braucht die Chargenverfolgung vom Wareneingang an. Auch die TÜV-Abnahme muss am prüfbaren Gerät stattfinden. Nachträglich möglich sind dagegen Unterlagen wie Datenblatt, Stückliste oder eine Übersetzung der Betriebsanleitung.
SIL und vergleichbare Nachweise liegen bei uns an zugekauften Messgeräten vor, nicht als eigene Zulassung des Filtergehäuses. Wenn Ihr Projekt eine Anforderung an das Gerät selbst stellt, nennen Sie sie bitte konkret – dann prüfen wir, was darstellbar ist, und sagen Ihnen offen, wenn es das nicht ist.
Die beiden im Anforderungsformular vorgedruckten sind Materialprüfung APZ 10204-3.1 B und TÜV-Abnahme; dazu kommt das Feld „Sonstige“ für alles Weitere. Welche Nachweise darüber hinaus gefordert sind, richtet sich nach dem Projekt – nennen Sie uns Ihre Anforderung, und wir sagen Ihnen, wie wir sie erfüllen.
Weitere Optionen im Filterbau
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Nennen Sie uns die geforderten Zeugnisse, die Sprache und ob eine Abnahme vorgesehen ist – am einfachsten über das Anforderungsformular.